












Mit der Einführung des Branchenstandards für den Schweizer Sport stehen allen Sportvereinen in der Schweiz Änderungen bevor, insbesondere in den Bereichen Governance, Ethik und Doping. So sind bis zum 1. Januar 2026 zwingend alle Statuten von Sportvereinen in der Schweiz mit von Swiss Olympic und vom Bundesamt für Sport vorgegebenen Formulierungen zu ergänzen, ansonsten werden Bundesbeiträge im Jugendbereich (J+S) nicht mehr ausbezahlt. Der Vorstand hat die seit 2014 gültigen Vereinsstatuten auf Basis der vom SAC-Zentralverband zur Verfügung gestellten Musterstatuten angepasst. Die Änderungsvorgaben haben teilweise zwingenden und teilweise empfehlenden Charakter und wurden grösstenteils in unsere Statuten übernommen und wo erlaubt auf die Bedürfnisse der Sektion Zindelspitz angepasst. Gleichzeitig wurden kleinere Änderungen an einzelnen bestehenden Artikeln vorgenommen, um die Statuen an die aktuelle Praxis im Verein / Vorstand anzugleichen. Der Entwurf der neuen Statuten wurde dem Zentralverband zur Prüfung vorgelegt und gutgeheissen. Die vollständige revidierte Fassung (Statuten 2025) sind auf der Homepage der Sektion Zindelspitz einsehbar (Link zum Dokument). Ebenfalls wurde eine Übersicht über die vorgenommenen Änderungen erstellt (Link zum Dokument)
Aus den oben genannten Gründen legt der Vorstand der Generalversammlung 2025 die neuen Statuten 2025 zur Genehmigung vor. Eine Genehmigung bedarf eine Zweidrittelmehrheit
der an der GV abgegebenen Stimmen.
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